§ 61 Ausführungsbedingungen
Stand: 10.06.2019
Für den Beleg, dass die angebotene Leistung den geforderten Ausführungsbedingungen gemäß § 128 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entspricht, gelten die §§ 33 und 34 entsprechend.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 61 VgV →
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